Privatpersonen

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Schön wär’s, wenn die Einkommensteuererklärung auf einen Bierdeckel passen würde. Doch das ist leider nicht der Fall. Ganz im Gegenteil, das Steuerrecht ist auch für Privatpersonen und Privathaushalte inzwischen so kompliziert und komplex geworden, dass fachkompetente Beratung unabdingbar ist.

Wir zeigen Ihnen unter Berücksichtigung der Gesetzgebung und der Rechtsprechung Optionen auf, durch die Sie zukünftig Steuern sparen können.

Wir beraten Sie unter anderem bei:

Damit Sie das gute Gefühl haben, dass sich Ihr Geld in sicheren und erfahrenen Händen befindet, übernehmen wir für Sie Ihre Einkommensteuererklärung sowie alle Angelegenheiten, mit denen ein Finanzamt bzw. eine Steuerbehörde Ihren Alltag „stören“ könnte.

Wir prüfen Ihre Steuerbescheide und informieren Sie zudem rechtzeitig über anstehende Erstattungen oder Zahlungen.

Sind Verfahren vor Finanzgerichten oder Verfassungsbeschwerden anhängig, treffen wir Vorsorge, dass Ihre Bescheide auch nach Jahren noch zu Ihren Gunsten geändert werden können, wenn sich eine Vorschrift oder deren Auslegung durch die Finanzverwaltung als rechtswidrig herausstellt.

Wir vertreten Sie selbstverständlich auch bei möglichen Klagen vor den Finanzgerichten.