Erbschaft, Schenkung, Angelegenheit rund um Ihr Haus, Ihr Eigentum
Im Erbfall soll alles geregelt sein, Streitigkeiten unter den Erben sollen vermieden werden und es soll möglichst wenig Erbschaftsteuer zu zahlen sein. Dies setzt eine aktive Planung zu Lebzeiten voraus, aber nicht unbedingt bereits eine Übertragung des Vermögens oder der Einkunftsquellen.
Wir
- zeigen Ihnen steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten auf,
- weisen Belastungsunterschiede aus und
- können Sie damit auch ein Stück weit bei der Entscheidungsfindung hinsichtlich Ihrer langfristigen Nachlassregelung unterstützen.
Einige Beispiele für mögliche Gestaltungen:
- Nutzen Sie die geltenden Freibeträge aus (z. B. 500.000 EUR für Ehegatten/Lebenspartner und 400.000 EUR je Kind; bei Schenkungen auch mehrfach, denn alle 10 Jahre lebt der Freibetrag wieder auf.
- Haben Sie schon von der Güterstandsschaukel zwischen Ehegatten gehört?
- Schenkungen zu Lebzeiten ("vorweggenommene Erbfolge") gegen Rentenvereinbarung können bei entsprechender Gestaltung auch die Einkommensteuer des Rentenverpflichteten mindern.
- Durch die Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen der Kinder kann ggf. trotz "Berliner Testament" Erbschaftsteuer gespart werden.
- Die Übertragung des hälftigen Eigentums am Eigenheim durch den Alleineigentümer-Ehegatten auf den anderen Ehegatten ist steuerfrei.
- Ausgleichszahlungen an weichende Erben können bei der Übertragung von Betriebsvermögen so gestaltet werden, dass es zu keiner Aufdeckung von stillen Reserven und damit zu keinem unnötigen Liquiditätsabfluss aus dem Unternehmen kommt.
Wir können hier nur Schlaglichter setzen. Das Leben ist - zum Glück - zu individuell. Aber wir möchten mit Ihnen zusammen ein Konzept entwickeln, das nicht nur unter steuerlichen Aspekten optimal ist, sondern auch Ihre persönlichen Vorstellungen berücksichtigt. Soweit hierzu die Hilfe eines Rechtsanwalts oder Notars erforderlich ist, können wir Ihnen gern auch einen kompetenten Fachmann oder eine kompetente Fachfrau weiterempfehlen.