Steuerdeklaration und Außenprüfung

Steuerdeklaration und Außenprüfung

Sachverhalte sind stets im Kontext verschiedener Steuerarten zu betrachten. Der zu versteuernde Betrag bei der Einkommen- oder Körperschaftsteuer ist selten identisch mit jenem bei der Gewerbesteuer, um nur ein einfaches Beispiel zu nennen. Rund 80 Prozent der weltweiten Steuerliteratur erscheinen in Deutschland. Wie soll der Laie da noch den Überblick behalten? Ihre Zeit und Ihre Energie können Sie sicherlich anderweitig effektiver einsetzen.

Wir behalten für Sie den Überblick über das Steuerrecht und dessen Entwicklungen und sagen Ihnen, welche Folgen sich hieraus für Ihre individuelle Situation ergeben und zeigen Ihnen Gestaltungen auf.

Das heißt für Sie:

  • Wir beraten Sie unter Berücksichtigung Ihrer persönlichen Ziele zu den steuerlichen Auswirkungen von geplanten Vorhaben, wie beispielsweise Unternehmensgründung, Unternehmensnachfolge, Umwandlungen oder einer Betriebsaufspaltung.
  • Wir zeigen Ihnen unter Berücksichtigung der Gesetzgebung und der Rechtsprechung Optionen auf, durch die Sie zukünftig Steuern sparen können.
  • Wir erstellen selbstverständlich auch Ihre Steuererklärungen
    • Einkommensteuererklärung
    • Umsatzsteuerjahreserklärung
    • Gewerbesteuererklärung
    • Körperschaftsteuererklärung
    • Erbschaftsteuererklärung und Schenkungsteuererklärung
    • Steueranmeldungen
    • Umsatzsteuervoranmeldung
    • Lohnsteueranmeldung
    • Kapitalertragsteueranmeldung
  • Wir prüfen Ihre Steuerbescheide und informieren Sie rechtzeitig über anstehende Zahlungen.
  • Sind Verfahren vor Finanzgerichten oder Verfassungsbeschwerden anhängig, treffen wir Vorsorge, dass Ihre Bescheide auch nach Jahren noch zu Ihren Gunsten geändert werden können, wenn sich eine Vorschrift oder deren Auslegung durch die Finanzverwaltung als rechtswidrig herausstellt.
  • Wir vertreten Sie bei Klagen vor den Finanzgerichten.
  • Und meldet sich einmal die Außenprüfung des Finanzamts bei Ihnen an, übernehmen wir für Sie auch deren Abwicklung, mit Zustimmung des Finanzamts fast immer in unseren Büroräumen statt bei Ihnen. So können wir die Rückfragen des Prüfers meist umgehend und direkt klären und Sie oder gar Ihre Mitarbeiter werden nicht wiederholt bei der Arbeit unterbrochen. Abgesehen vom Zurverfügungstellen der Belege beschränkt sich Ihr Zeitaufwand für die Prüfung auf diese Weise meist auf eine relativ kurze Betriebsbesichtigung, bei der wir den Prüfer begleiten.