Jahresabschluss
Der Jahresabschluss bzw. die Gewinnermittlung sind maßgebend für die von Ihnen zu entrichtenden Steuern. Daneben ist die zeitnahe Vorlage Ihres aktuellen Jahresabschlusses bei Ihrer Hausbank zum Nachweis Ihrer Bonität von entscheidender Bedeutung, da nach den Bestimmungen des Kreditwesengesetztes (KWG) ansonsten kein Kredit gewährt oder verlängert werden kann.
Wir unterstützen Sie bei der Wahrnehmung Ihrer Verpflichtungen und Gestaltungsmöglichkeiten rund um den Bereich des Jahresabschlusses.
Das heißt für Sie:
- Wir erstellen für Sie den Jahresabschluss mit Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und ggf. Anhang und ermitteln auf dieser Basis das zu versteuernde Ergebnis
- Wir zeigen Ihnen die Wahlrechte auf, mit denen Sie auf legalem Wege Ihren Gewinn beeinflussen können
- Wir erstellen Ihre Gewinnermittlungen nach § 4 Abs. 3 EStG
- Wir erstellen für Sie bei Bedarf Zwischenbilanzen, Liquidationsbilanzen und Auseinandersetzungsbilanzen
- Wir führen in Abhängigkeit vom erteilten Auftrag Plausibilitätsprüfungen auf Basis der Empfehlungen der Bundessteuerberaterkammer durch
- Wir besprechen gemeinsam mit Ihnen die erstellten Auswertungen und helfen Ihnen, auf dieser Basis die richtigen Entscheidungen zu treffen (z. B. für Ihre Ausschüttungspolitik)
- Wir zeigen Ihnen die unterschiedlichen bilanziellen Konsequenzen von Entscheidungsalternativen auf (z. B. kaufen oder leasen)
- Wir sagen Ihnen, was Sie als Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft an Offenlegungspflichten zu beachten haben