Jahresabschlüsse, Einnahmen- und Überschussrechnungen
Jahresabschlüsse, Einnahmen- und Überschussrechnungen
Der Jahresabschluss bzw. die Gewinnermittlung durch Einnahme- und Überschussrechnung sind maßgebend für die von Ihnen zu entrichtenden Steuern. Daneben ist die zeitnahe Vorlage Ihres aktuellen Jahresabschlusses bei Ihrer Hausbank zum Nachweis Ihrer Bonität von entscheidender Bedeutung, da nach den Bestimmungen des Kreditwesengesetztes (KWG) ansonsten kein Kredit gewährt oder verlängert werden kann.
Wir unterstützen Sie bei der Wahrnehmung Ihrer Verpflichtungen und Gestaltungsmöglichkeiten rund um den Bereich des Jahresabschlusses.