Gemeinnützige

Gemeinnützige

Vereine und gemeinnützige Körperschaften stehen zunehmend im Fokus der Finanzbehörden. Immer mehr eingetragene Vereine oder Verbände sowie ähnliche Institutionen werden auf ihre Gemeinnützigkeit, Gesetzesvorgaben sowie korrekte Buchhaltung hin überprüft. Für gemeinnützige Organisationen sind vielfache steuerliche Besonderheiten zu beachten. Wir begleiten Sie bei der Gründung gemeinnütziger Einrichtungen und sind Ihnen auch bei Ausgliederung wirtschaftlicher Aktivitäten behilflich.

Damit Sie sich weiterhin in Ruhe und mit der Sicherheit im Rücken, gut beraten zu sein, um „Ihren“ Verein kümmern können, stehen wir Ihnen von der Kanzlei „Seiler & Partner“ zur Seite.

Wir beraten Sie unter anderem zu:

  • Rechte und Pflichten bei einer Vereinsgründung
  • Anerkennung der Gemeinnützigkeit
  • Befreiung von Körperschaft- und Gewerbesteuern
  • Verschiedene Bereiche des Vereins
  • Fragen zum Spendenrecht
  • Planung der Rücklagenbildung und Verwendung
  • Deklaration
  • Umsatzsteuer

Als Vorstandsmitglieder Ihres Vereins haben Sie die Aufgabe, die besonderen steuerlichen Belange zu berücksichtigen und deren korrekte Abwicklung zu gewährleisten.

Dank unserer jahrelangen Tätigkeit und Zusammenarbeit mit Vereinen, Verbänden sowie gemeinnützigen Organisationen, verfügt unsere Kanzlei über ein Höchstmaß an Erfahrung, die wir für Sie nutzen.

Testen Sie uns, wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

Wir behalten für Sie den Überblick über das Steuerrecht und dessen Entwicklungen und sagen Ihnen, welche Folgen sich hieraus für Ihre individuelle Situation ergeben und zeigen Ihnen Gestaltungen auf.